EU-Bürger-Gleichstellung Die Änderung betrifft
die Gleichstellung von EU-Bürgern mit deutschen Staatsbürgern. Mit
dieser Umsetzung geltenden EU-Rechts wird nicht länger zwischen
„Deutschen“ und „Ausländern“ unterschieden, sondern vielmehr
zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern. Demnach darf in Zukunft in
einem Wettkampf maximal ein Spieler eingesetzt werden, der nicht die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt (gilt für
jede Mannschaftsstärke).
Spielen in zwei Vereinen
In der Saison 2021 wird es erstmalig möglich sein, in zwei
verschiedenen Vereinen innerhalb Hessens zu spielen. Demnach können
sich erwachsene Spielerinnen und Spieler, die in zwei Altersklassen
teilnehmen, unter den Voraussetzungen des § 22.2 je Altersklasse in
einem anderen Verein melden lassen. Ein Verein B wird dann im Zuge
der namentlichen Meldung, die Möglichkeit haben direkt im
Meldeprozess einen Antrag auf Freigabe des Spielers für eine
bestimmte Altersklasse beim Hauptverein zu stellen. Dieser wiederum
wird dann benachrichtigt und kann die Freigabe erteilen bzw.
ablehnen. In derselben Altersklasse für zwei verschiedene Vereine zu
spielen, ist nicht möglich.
Festspielen in Hessenliga oder höher
Der umstrittene § 45.4 beinhaltet das Festspielen von
Hessenliga-Spielern oder höher für alle weiteren Altersklasse nach
mehr als zwei Wettkampfteilnahmen. Diese Regelung wird mit der neuen
Saison etwas aufgelockert. Demnach dürfen Spieler, die mehr als
zweimal in der Hessenliga oder höher eingesetzt wurden, bis zur
nächstniedrigeren Spielklasse für die jüngere Altersklasse antreten,
verlieren aber ihre Teilnahmeberechtigung für alle weiter darunter
liegenden Spielklassen. Jugendmannschaften sind hiervon nicht
betroffen.